Anmeldung & Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag

Münchner Jägerverein

Anmeldung und Ausbildungsvertrag

zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung zwischen dem Münchner Jägerverein e.V. und dem Kursteilnehmer

Der Unterzeichnete meldet sich hiermit zum Ausbildungslehrgang 2025/26 des Münchner Jägervereins e. V. an und verpflichtet sich durch seine Unterschrift zur Bezahlung der Lehrgangsgebühr von € 1300, --

Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt Nachweise über die Teilnahme an mindestens 60 Stunden theoretischer Ausbildung, den Nachweis über 60 Stunden praktischer Reviertätigkeit sowie entsprechender Schießausbildung (gemäß der Bayerischen Jäger- und Falkner Prüfungsordnung) voraus.

Der Münchner Jägerverein e.V. bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wie folgt an:

Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung behandelt die Fachgebiete gem. § 10 der Prüfungsordnung

1. Jagdwaffen, Jagd- u. Fanggeräte:
2. Biologie der Wildarten:
3. Rechtliche Vorschriften:
4. Wildhege, Jagdbetrieb u. jagdl. Praxis:
5. Jagdhundewesen:
6. Naturschutz, Land- und Waldbau, Forstwesen:

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung wird überwiegend in Form von Reviertagen durchgeführt und umfasst Tätigkeiten, die in der Revierpraxis anfallen sowie diverse Sonderveranstaltungen.

Schießausbildung:

Die Schießausbildung umfasst die praktische Handhabung
• Büchse: Kugelschießen mit Repetierer auf feststehende und bewegliche Ziele
• Flinte: Schrotschießen auf bewegliche Ziele
• Kurzwaffe: (Pistole und Revolver)

Kursort und -zeit werden durch den Kursleiter festgelegt. Die Ausbildung erfolgt durch Präsenz- bzw. Online-Unterricht. Stundennachweise werden einzeln oder im Rahmen von Anwesenheitslisten bestätigt. Für zweckentsprechende Kleidung und Ausrüstung, insbesondere im Rahmen der praktischen Ausbildung im Lehrrevier sowie der Schießausbildung, ist der Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Während des gesamten Lehrgangs wird vom Münchner Jägerverein e. V. für die Kursteilnehmer eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen.

Fälligkeit der Kosten: per Überweisung auf das Konto des Münchner Jägervereins e.V.

€ 1.300,00 Kursgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Kursbeginn
€ 600,00 Schießausbildung zu Beginn der praktischen Ausbildung (i.d.R. im März)
€ ca. 150,00 Lehrmittel bei Inanspruchnahme
€ 10,00 pro Crashkurstag/Person (Intensivausbildung) bei Inanspruchnahme vor Ort

Werden die Kosten für Lehrgang und Schießausbildung nicht fristgerecht entrichtet, behält sich der Verein vor, den Kursteilnehmer von der weiteren Vorbereitung auf die Jägerprüfung auszuschließen bzw. die Ausstellung entsprechender Leistungsnachweise für die Prüfungsanmeldung von der vollständigen Bezahlung abhängig zu machen. Eine geleistete Anzahlung verfällt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Gerichtsstand ist München.

Kontakt

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