Die Jägerprüfung
Die Jägerprüfung
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein. Um ihn zu bekommen, muss zuerst die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Die Jägerprüfung
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein. Um ihn zu bekommen, muss zuerst die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung sind jeweils 60 Stunden Theorie und Praxis. Alle Jagdkursteilnehmer müssen sich bayernweit bei der Jägerprüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut anmelden.
Die Anmeldefrist endet spätestens vier Wochen vor dem Beginn der schriftlichen Prüfung. Zur Prüfungsanmeldung ist kein Führungszeugnis notwendig.
Voraussetzungen zur Prüfungszulassung:
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr (es reicht eine Kopie des Kontoauszugs oder des Einzahlungsscheins)
- Fallenjagderklärung
- Ausbildungsnachweis (Beleg vom Ausbildungsleiter über die geleistete Stundenzahl in Theorie und Praxis)
- Schießleistungsnachweis (Beleg vom Ausbildungsleiter über die geleisteten Schießnachweise im Schrotschuss, im Kugelschuss auf laufenden Überläufer und im Schießen mit der Kurzwaffe)
Die Jägerprüfung findet viermal pro Jahr an 16 verschiedenen Prüfungsstandorten in ganz Bayern statt. Die Termine werden zentral für ganz Bayern fest gelegt. Die Prüfung beginnt mit der schriftlichen Prüfung, innerhalb von ca 4 Wochen erfolgt dann die mündliche Prüfung und die praktische Prüfung in Waffenhandhabung und die Schießprüfung.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeformular zur Jägerprüfung können Sie sich hier herunter laden.
Die Jagdausbildung beim MJV ist darauf ausgelegt, dass die Kursteilnehmer jeweils zum dritten Prüfungstermin August/September zur Jägerprüfung antreten.
Laut Prüfungsordnung umfasst die schriftliche und mündliche Prüfung folgende Sachgebiete:
- Jagdwaffen, Munition, Jagd- und Fanggeräte
- Biologie der Wildarten (Haar- und Federwild)
- Rechtliche Vorschriften
- Wildhege, Jagdbetrieb, jagdliche Praxis
- Jagdhundewesen
- Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Fragenkatalog. Er ist im Internet abrufbar und wird regelmäßig an sich ändernde Anforderungen angepasst. Für die Beantwortung der Fragen wurde die Zeitvorgabe auf 100 Minuten festgesetzt.
Bei der Schießprüfung wird der Kugelschuss auf 100 m verlangt. Der Schrotschuss muss während der Ausbildung nachgewiesen werden. Außerdem müssen die Prüflinge während der Ausbildung auf den laufenden Überläufer schießen und dabei drei von fünf Schüssen „ins Leben“ treffen. Darüber hinaus müssen fünf Schüsse mit der Kurzwaffe und der Besuch eines Schießkinos nachgewiesen werden.
Wer die Jägerprüfung in Bayern macht und einen Teil nicht gleicht auf Anhieb besteht, dem wird für alle bestandenen Teile ein so genannter Bestandsschutz gewährt, das heißt, er muss nur den Teil der Jägerprüfung wiederholen, den er nicht bestanden hat.